Mittlerweile hat die zuständige Senatorin Lompscher (LINKE) den dritten Entwurf zu einem Berliner Klimaschutzgesetz vorgelegt. Wie in den beiden ersten Entwürfen setzt der rot-rote Senat auf Zwangsmaßnahmen in Sachen Klimaschutz. Die Veränderungen gegenüber dem zweiten Gesetzesentwurf sind völlig unzureichend. Anstatt energetische Standards und entsprechende Anreizsysteme sieht der Gesetzesentwurf nach wie vor den zwangsweisen Einsatz bestimmter Technologien vor.
Ich unterstütze das Ziel des Klimaschutzgesetzes, Energie einzusparen und das Klima zu verbessern. Dieses Ziel kann aber nur im Einklang mit den Grundstücks- und Eigenheimbesitzer erreicht werden. Dazu ist die Vorgabe von energetischen Standards notwendig, die den Hausbesitzern und Unternehmern genügend Wahlfreiheit und Technologieoffenheit bewährt. Die Umsetzung der Maßnahmen muss sozialverträglich erfolgen.
Ich kritisiere insbesondere, dass die Senatorin Lompscher nicht auf die Vorschläge von Experten, wie z.B. vom BUND, vom Berliner Mieterverein oder von der Industrie- und Handelskammer, zu einem Stufenmodell eingegangen ist. Die Senatorin muss auch endlich eine Folgenkostenabschätzung zum Gesetzentwurf vorlegen. Die Berliner Hausbesitzer und Unternehmen brauchen Planungssicherheit, was die möglichen Kosten für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen betrifft. Eine ernstgemeinte Diskussion mit den Berliner Hausbesitzern und Unternehmen sowie den Interessenverbänden in der Stadt ist unerlässlich. Das Thema Klimaschutz eignet sich nicht zum parteipolitischen Kleinklein. Wir als Politiker haben die Verantwortung, für unsere und die kommenden Generationen die richtigen Weichen zustellen.





