Grundsteuer nicht zu Lasten des Ostens
Aktuell werden durch die Berliner Finanzbehörden auf der Basis der Grundsteuerwertbescheide, die bereits knapp 90 Prozent der Grundstückseigentümer erhalten haben, die sogenannten Grundsteuermessbescheide vorbereitet. Wenn für die Mehrzahl der Berliner Grundstücke die Grundsteuerwertbescheide erstellt sind, also eine Neubewertung erfolgt ist, können die Messbeträge geprüft und ein neuer Hebesatz gesetzlich festgesetzt werden. Dementsprechend werden die Berliner Finanzämter die Messbetragsbescheide und die Grundsteuerbescheide für 2025 erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 erlassen. Das bedeutet, dass wir ab Juli 2024 mit angepassten Grundsteuerbescheiden zu rechnen haben, die dann ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.
Da die Grundsteuerreform aufkommensneutral in Berlin erfolgen soll, sind diese Vorbereitungen für die Berechnungen zwingend erforderlich. Die eingehaltene Zusage der aufkommensneutralen Berechnung ist bereits in den Eckziffern zur Haushaltsaufstellung von Finanzsenator Stefan Evers zu finden. Allein die Erhöhung der Grundsteuerwerte bedeutet daher nicht, dass auch die jeweilige Grundsteuer steigt. Entscheidend ist, wie sich das Verhältnis der Werterhöhungen der Grundstücke untereinander verhält.
Trotzdem sorgen die neuen Wertbescheide für viele Berlinerinnen und Berliner für eine Reihe an Fragen und teilweise große Sorgen. Das nehmen wir sehr ernst. Die neue Berliner Koalition hat sich dazu bekannt, eine Lösung zu finden, die eine höhere Belastung gerade im Osten verhindert. Gute Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir sind dazu mit den Kollegen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) im engen Austausch. Wir wollen eine Lösung erreichen, die gerade auch unseren älteren Nachbarn Sicherheit gibt. Sie haben sich ihre eigene Scholle als Alterssicherung hart erarbeitet.
Die neue Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter. Wir hatten dieses Thema daher auch auf unserem Genossenschaftsdialog im November 2023, auf dem der Finanzsenator Stefan Evers dazu einen hervorragenden Vortrag gehalten hat. Er hat sich die Zeit genommen und ist sehr detailliert viele der drängenden Fragen mit uns durchgegangen. Auch aus dem Kreis der anwesenden Genossenschaftsvorstände gab es dafür viel Lob.
Bei der Grundsteuerreform wird zwischen dem Bundesmodell (auch Scholz-Modell genannt) und dem (modifizierten) Flächenmodell unterschieden. Berlin hat noch in der früheren SPD-geführten Regierung die Entscheidung für das Bundesmodell getroffen. Sie wissen, dass wir als CDU, da wo wir dies allein oder federführend entscheiden konnten, das Flächenmodell nutzen. Bayern und Sachsen haben dies beispielsweise. Es spart viele Hundert Beamte für die Ertragsberechnung und ist unabhängig von der Wertsteigerung. Letzteres wollte Olaf Scholz aber unbedingt, weil es für das selbst genutzte Wohneigentum einer Vermögenssteuer näher kommt. Da die Umsetzung der Reform jedoch einen langen Vorlauf hat, ging und geht es in Berlin darum, unter den Bedingungen des Bundesmodells eine faire Lösung zu finden.
Zwei Betroffene aus Rheinland-Pfalz haben kürzlich auf ihren Widerspruch eine richtungsweisende Entscheidung vom dortigen Finanzgericht gegen das Bundesmodell erhalten. Das Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer könnte damit seit letzter Woche offiziell auf der Kippe stehen. Der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hatte es im Jahr 2019, noch in seiner Zeit als Bundesfinanzminister, eingeführt. Außer bei uns in Berlin kommt das Modell auch in acht weiteren Bundesländern zur Anwendung.
Auch Rheinland-Pfalz zählt dazu. Und eben dort haben zwei Betroffene gegen ihre Grundsteuerwertbescheide inzwischen erfolgreich Einspruch eingelegt.
Das zuständige Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat Ende November 2023 „ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“ der Grundsteuer geäußert.
(Hier geht es zur Pressemeldung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz)
Bei WELT TV hat Dr. Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland e.V. dieses Gerichtsurteil und seine Folgen sehr zutreffend analysiert.
Wir werden das Thema auch weiterhin sehr aufmerksam und kritisch begleiten und Sie zu allen neuen Entwicklungen bei dem Thema selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Zögern Sie bitte nicht, uns und unsere Büros bei Fragen oder Sorgen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Erklärvideo des Finanzministeriums:
Was ist die Grundsteuer? Warum ist sie wichtig? Wer muss sie zahlen? Und ist die Grundsteuer gerecht? Diese Fragen beantwortet der YouTuber Robin Blase in diesem Erklärvideo:
Informationsvideos des Berliner Senats:
Die Grundsteuer erklärt
Botschaft von Finanzsenator Evers zur Grundsteuer