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Senat plant neue Belastungen für Grundstücksbesitzer

Senat plant neue Belastungen für Grundstücksbesitzer

Nachdem der rot-rote Senat schon die bundesweit höchsten Abgaben und Gebühren für Grundstücks- und Eigenheimbesitzer zu verantworten hat, drohen nun neue Belastungen durch eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes. Am 25. Oktober soll die Änderung im Parlament beraten werden. Ich werde mich gegen die Neureglung des Winterdienstes aussprechen. Die Anhörung im Ausschuss findet öffentlich statt. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
20. Oktober 2010 0 Kommentare

Nachdem der rot-rote Senat schon die bundesweit höchsten Abgaben und Gebühren für Grundstücks- und Eigenheimbesitzer zu verantworten hat, drohen nun neue Belastungen durch eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes. Am 25. Oktober soll die Änderung im Parlament beraten werden. Ich werde mich gegen die Neureglung des Winterdienstes aussprechen. Die Anhörung im Ausschuss findet öffentlich statt. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

Was plant Rot-Rot? Neue finanzielle Belastungen für die Grundstücks- und Eigenheimbesitzer, um ein neues Winter- und Schneechaos wie im letzten Winter zu verhindern. Das Anliegen ist richtig, die Änderung des Gesetzes aber ungeeignet, die neuen Belastungen ungerecht. Im Wesentlichen beinhaltet der Gesetzentwurf nichts weiter als einen Verschiebebahnhof von Verantwortlichkeiten. So können Anlieger die Verpflichtung zur Schneebeseitigung nach bisheriger Rechtslage an eine Winterdienstfirma übertragen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies nicht mehr möglich sein. Damit kehrt die zuständige Senatorin Lompscher (LINKE) in die Zeit vor 1979 zurück. Auch damals konnten die Anlieger die Verantwortlichkeit nicht an Dritte übertragen. Und auch damals wurde man den Folgen des strengen Winters 1978/79 mit dieser Regelung nicht Herr.

Die Rückkehr zur alten gesetzlichen Regelung bewirkt also nichts außer höheren Kosten für Hauseigentümer und Mieter. Die Mindestbreite für freigeräumte Wege wird erhöht. Aus einer Streupflicht wird eine Räumpflicht. Auch Eis muss beseitigt werden. Die Grundstücksverbände und die Wohnungsunternehmen beziffern die Mehrkosten auf 30 Millionen Euro. Effektiv wäre hingegen das Ausbringen von Streusalz auf Geh- und Radwegen, wie es auch schon auf Straßen möglich ist. Dies sollte in den Ausnahmefällen schneereicher Winter gerechtfertigt sein, da der Staat das Verfassungsgebot auf körperliche Unversehrtheit seiner Bürger vorrangig zu schützen hat.

Für normale Winter hat sich das Straßenreinigungsgesetz in seiner bisherigen Fassung bewährt. Für einen Ausnahmewinter brauchen wir eine Art Katastrophenplan. Es ist den Berliner Grundstücks- und Eigenheimbesitzer nicht länger zuzumuten, die Kosten für gesellschaftliche Aufgaben vom Straßenbau über den Klimaschutz bis zum Winterdienst alleine zu schultern. Ich werde gegen die geplante Änderung durch den rot-roten Senat stimmen.

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