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Ein Flughafen für alle Berliner

Ein Flughafen für alle Berliner

Am Montag dieser Woche fand eine viel beachtete Anhörung im Verkehrsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Fluglärm und Flugrouten im Zusammenhang mit dem neuen Flughafen in Schönefeld statt. Auf der Sitzung habe ich den Antrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema begründet. In der Berliner Presse wurde über meine Redebeiträge ausführlich berichtet. Ich möchte dazu gerne zwei Anmerkungen anbringen.
3. März 2011 0 Kommentare

Am Montag dieser Woche fand eine viel beachtete Anhörung im Verkehrsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Fluglärm und Flugrouten im Zusammenhang mit dem neuen Flughafen in Schönefeld statt. Auf der Sitzung habe ich den Antrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema begründet. In der Berliner Presse wurde über meine Redebeiträge ausführlich berichtet. Ich möchte dazu gerne zwei Anmerkungen anbringen.

Erstens wurde der Eindruck erweckt, dass die CDU-Fraktion und ich den Flughafen am Standort Schönefeld in Frage stellen würden. Dies ist nicht der Fall. Die Entscheidung ist im Jahr 1996 mehrheitlich getroffen worden. Der Flughafen ist fast fertiggestellt. Die Milliardeninvestitionen sind größtenteils getätigt. Sowohl die CDU-Fraktion als auch ich möchten einen erfolgreichen Flughafen Schönefeld. Berlin und die Region brauchen einen leistungsfähigen Flughafen mit internationalen Flugverbindungen. Der Flughafen bringt Arbeitsplätze und wirtschaftliche Dynamik. Der Erfolg kann aber nur gemeinsam mit den Bürgern gelingen. Die neuen Arbeitsplätze rechtfertigen keine Abstriche beim Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Die Proteste und Klagen der Anwohner nehme ich ernst. Wir brauchen einen breiten Konsens für den Erfolg des Flughafens.

Zweitens habe ich einen Antrag begründet, der sich für „eine weitestgehend flugfreie Zeit von 22 bis 6 Uhr“ einsetzt. Was heißt das? Die geltende Rechtslage ist eindeutig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hat folgende Auflagen verhängt: totales Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr; keine planmäßigen Flüge zwischen 23.30 und 5.30 Uhr; Flugbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr; im Jahresdurchschnitt 77 Flüge zwischen 22 und 24 Uhr sowie 5 und 6 Uhr. Die Frage ist nun, ob dies ausreicht. Dafür muss man wissen, dass 77 Flüge im Jahresdurchschnitt 113 Flüge in den Nachtstunden in Spitzenzeiten heißt. Das heißt ca. 40 Flüge pro Stunde in der Zeit von 22 bis 24 Uhr sowie 5 und 6 Uhr. Zusätzlich zu den Post- und Regierungsflüge und Notfällen, die sowieso rund um die Uhr landen und starten dürfen. In den Tagesspitzen können ca. 80 Flüge pro Stunde starten und landen. Die bisherigen Auflagen erlauben also einen Flugbetrieb in den sensiblen Nachtstunden, der stärker als in gewissen Tagesstunden ist. Ist dies den ca. 620.000 Fluglärmbetroffenen in der Region zumutbar? Gefährdet eine weitere Kontingentierung den wirtschaftlichen Erfolg und 18.000 Arbeitsplätze? Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen. Im Sommer wird das Gericht in Leipzig über das Nachtflugverbot entscheiden. Die Politik muss aber jetzt schon für einen breiten Konsens in der Bürgerschaft werben. Ich möchte nicht das Ende eines langen Klage- und Prozessweges abwarten, sondern jetzt schon nach Kompromissen suchen. Wirtschaftlicher Erfolg und bestmöglicher Gesundheitsschutz – beides müssen machbar sein!

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