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Update B-Plan Bisamstrasse

Update B-Plan Bisamstrasse

Im Mai hatte ich Sie zuletzt über den Stand der Planungen für die Flächen zwischen Bisamstraße und Landesgrenze in Mahlsdorf-Nord informiert. Die vielen Bürgerschreiben haben zu einem ersten Erfolg geführt und die Bürgermeisterin Frau Pohle hat sich zu den Planungen zu Wort gemeldet.
11. Juli 2020 1 Kommentar

Im Mai hatte ich Sie zuletzt über den Stand der Planungen für die Flächen zwischen Bisamstraße und Landesgrenze in Mahlsdorf-Nord informiert. Die vielen Bürgerschreiben haben zu einem ersten kleinen Erfolg geführt und die Bürgermeisterin Frau Pohle hat sich zu den Planungen zu Wort gemeldet.

Es wurde höchste Zeit und es ist gut, dass sich die Bezirksbürgermeisterin nun zu den Verhandlungen zwischen dem Senat, dem Bezirksamt und der Wohnungsbaugesellschaft degewo zur Bebauung an der Bisamstraße geäußert hat. Die vielen Bürgerbriefe haben Druck erzeugt, der geholfen hat. Ich danke allen Anwohnern dafür.

Die Antwort zeigt jedoch, dass unsere Befürchtungen nicht aus der Welt sind. Die Bezirksbürgermeisterin schreibt „die Machbarkeit der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern wird … vertieft geprüft.“ Auch von Geschoßwohnungsbau ist in ihrer Antwort weiter die Rede. Dies reiht sich in die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage von mir ein, in der erstmals gesagt wurde, dass 335 Wohnungen geplant sind und Geschoßwohnungsbau angestrebt wird.

Dies bleibt für mich eine zu massive Bebauung des Areals und ich fordere die Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle erneut auf, das festgesetzte Ziel des Bebauungsplans nicht durch die Hintertür aufzugeben.

Im B-Plan heißt es:

[…]Maß der baulichen Nutzung für die Baugebiete WA7-WA17 wird durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse (zwei Vollgeschosse) als Höchstmaß, der maximal zulässigen Grundflächenzahl (überwiegend GRZ 0,25) sowie der zulässigen Geschoss flächenzahl (überwiegend GFZ 0,5) bestimmt. Hiermit wird eine maßvolle Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht.

Bebauungsplan XXIII-15b-1

Ich werde weiter dafür streiten, dass nur eine siedlungsverträgliche Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt.

Noch eine Anmerkung:

Es gab einen guten Grund, warum das Grundstück der „degewo-Hausbau GmbH“ gehörte, denn diese wollte eben solche Ein- und Zweifamilienhäuser bauen und verkaufen, bis der Senat ihr andere Pläne diktierte.

Weitergehende Informationen
  • Hier geht’s zum alten Beitrag
  • Antwort des Senats zum Stand der Flächen in der Bisamstraße
  • Antwort des Senats zur Holzbauschule Landsberger Straße
  • Begründung des Bebauungsplans XXIII-15b-1
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
Tags:BisamstraßeHolzbauschuleLandsberger Straßestralsunder straße
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Kommentar (1)

  1. Bisamstraße Update | Mario Czaja
    19. Februar 2021 Antworten

    […] Regemäßig habe ich hier über den Stand der Planungen zwischen Bisamstraße und Landesgrenze infor… Viele von Ihnen hatten sich daraufhin wie wir mit Unverständnis an die für Stadtplanung zuständige Bezirksbürgermeisterin gewandt. Dieser Einsatz zeigt nun ein wenig Erfolg: […]

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