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Der Mindestlohn steigt, das Gesetz bleibt aber unzureichend

Der Mindestlohn steigt, das Gesetz bleibt aber unzureichend

Gestern, am 3. Juni 2022 beschloss der Bundestag die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ich abgestimmt habe und warum.
4. Juni 2022 0 Kommentare

Der Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht. Das wurde am 3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ich begrüße diese Erhöhung. Sie bedeutet insbesondere für die Geringverdiener eine spürbare Entlastung bei der Inflation in dieser Zeitenwende. Auch CDU und CSU haben sich im Mai 2022 nach der gemeinsamen Präsidiumssitzung mit der „Kölner Erklärung“ ausdrücklich für eine Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Bei der Abstimmung über den von der Ampel eingebrachten Gesetzesentwurf haben wir uns als Fraktion der CDU/CSU bei der Abstimmung enthalten.

Diese Entscheidung möchte ich Ihnen gerne genauer erklären.

Der Gesetzesentwurf für die Erhöhung des Mindestlohns enthält außer der Anhebung auf 12 Euro leider keine zusätzlichen Regelungen oder Anpassungen, obwohl diese ebenfalls dringend erforderlich sind. 
SPD, Grüne und FDP haben es bei dem Gesetzesentwurf versäumt, die Weichen so zu stellen, dass die Mindestlöhne in Zukunft sozialer und näher an der Realität gestaltet werden.

Insbesondere für die Arbeit der „Mindestlohnkommission“ sind konkretere Vorgaben sinnvoll und wichtig. Sie ist die Wächterin über die Lohnentwicklung in Deutschland. Dabei achtet sie darauf, dass sich der Mindestlohn an den jeweils aktuellen Herausforderungen und der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in Deutschland orientiert.
Die Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit die vorhandenen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang ausgefüllt. Eine Anhebung der Gehaltsuntergrenze wäre schon viel früher möglich gewesen. Es ist Aufgabe der Politik, für die Gestaltung dieser Kontrollaufgabe eine klare Richtschnur zu geben. 

Hinzu kommt, dass nach der jetzigen Festlegung auf die 12 Euro erst im Jahr 2024 die nächste Anhebung geplant ist. Gerade jetzt, mitten in der aktuellen Inflation, wo die Preise stark steigen, ist diese Regelung vorbei an der Realität und am Interesse der Bürger getroffen worden.

Insofern konnte ich dem Gesetz nicht reinen Gewissens zustimmen. Eine Zwickmühle, die hoffentlich bis hierhin nachvollziehbar ist. Da ich die schnelle Einführung eines neuen 12 Euro-Mindestlohns absolut befürworte und meine Ablehnung lediglich die Form der Gesetzgebung betrifft, habe ich mich daher für eine Enthaltung bei dieser Abstimmung entschieden. So stand ich dem Gesetzesentwurf und der Anhebung des Mindestlohns nicht im Weg. Die Ampel hat durch die Zahl ihrer Mitglieder die parlamentarische Mehrheit. Sie konnte diesen Gesetzesentwurf also ohne große Sorgen beschließen. Ich gehe davon aus, dass dies auch der Beweggrund von Petra Pau gewesen ist, sogar gegen das Gesetz zum Mindestlohn zu stimmen. So konnte auch sie ihre politische Position ausdrücken, ohne die Anhebung auf 12 Euro zu gefährden.

Mir ist klar, dass der politische Mitbewerber mit dem Satz „Czaja und Pau sind gegen die Interessen der Bürger“ versuchen könnte, die Abstimmung in einem bewusst falschen Licht darzustellen. Daher entschied ich mich, diese Entscheidung einmal ausführlich zu begründen. Sie als Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf. Nun können Sie sich gerne selbst ein Bild machen.

Herzliche Grüße und gesegnete Pfingsten,

Ihr

Mario Czaja

Tags:12 EuroAbstimmungAbstimmverhaltenBundestagCDUCDUCSUEnthaltungMindestlohnMindestlohnkommission
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